Willkommen auf der Infoseite zum 3. Hondelager Dorfflohmarkt am 27.08.2023 / 11 - 16 Uhr
Willkommen auf der Infoseite zum 3. Hondelager Dorfflohmarktam 27.08.2023 / 11 - 16 Uhr  

Herzlich willkommen!

Schön, euch zu sehen.

 

Hondelager Hausgemeinschaften veranstalten zeitgleich private Flohmärkte in ihren Hinterhöfen. Wer im Haus wohnt, verkauft im eigenen Hof seine Schätze aus Küche, Keller und Kinderzimmer. Beim Rundgang durch die Höfe erlebt man lebendige Nachbarschaft, plaudert und macht ein Schnäppchen.

 

 

Wo findet der Flohmarkt statt – Wer darf verkaufen ?

Hof-Flohmärkte finden immer auf privatem Grund statt, also Hinterhof oder Vorgarten.

 

Gehweg, Parkbuchten oder andere öffentliche Flächen dürfen nicht benutzt werden. Diese Regel gilt bei allen Hof-Flohmärkten in Braunschweig. Das Areal bezieht sich auf den Ortsteil Hondelage.

 

Jedes Haus veranstaltet den Flohmarkt in eigener Verantwortung. Das Einverständnis des Hausbesitzer ist dafür die beste Basis. Im Hof verkaufen die Leute, die in dem dazugehörigen Haus wohnen. Ggf. organisieren Sie sich selbst mit Nachbarn, falls Sie keine Stellfläche haben.

 

Spielregeln

  • Jede Hausgemeinschaft ist für ihren Flohmarkt und entsprechende Hygienemassnahmen selbst verantwortlich

  • Beginn am 27.08.2023 ist 11:00 Uhr. Das Ende, etwa 16:00 Uhr, regelt jeder Hof selbst

  • das Betreten der Hofflohmärkte erfolgt auf eigene Gefahr

  • Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt. Überlegen Sie, wie sie sich vor Regen schützen können

  • Der Flohmarkt-Verkauf findet in den Höfen / auf privatem Grund der angemeldeten Häuser statt (siehe Übersichtsplan oben). Markieren Sie am Veranstaltungstag ihr Haus mit Hinweisschildern und/oder Luftballons

  • Der Verkauf von Lebensmitteln ist nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ggf. nach vorheriger Anmeldung (falls notwendig) bei der Stadt Braunschweig erlaubt

  • keine Teilnahme gewerblicher Händler

  • erforderliche weitere Genehmigungen (z. B. Nutzungsüberlassungen, Sondernutzungs-Erlaubnisse, Verpflegungsstandorte) sind unmittelbar von den Beteiligten bei den zuständigen Stellen einzuholen

  • der Koordinator übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art sowie etwaige Verstösse. Jeder Hof agiert eigenverantwortlich.

 

Kleine Checkliste für die Verkäufer

  • Vorab das Wetter für den Tag checken

  • Kurz gucken, ob die Ware in Ordnung, Kleidung evtl. gewaschen ist

  • Evtl. Helfer organisieren, die beim Tragen und Aufbauen helfen

  • Tische bzw. Oberfläche zum Präsentieren der Ware (z.B. Tapeziertisch) inkl. Tischdecke

  • Kleiderstange und Kleiderbügel,um Kleidung besser zu präsentieren

  • Boxen, Kartons, Schatullen für Kleinkram bzw. Schmuck, Bücher, CDs

  • Flohmarkt Stand ordentlich halten, damit es nicht ramschig wirkt

  • Tüten und Zeitungen, um die verkaufte Ware zu verpacken

  • Taschenrechner, falls viele, krumme Beträge zusammengerechnet werden müssen

  • Kasse bzw. Geldbörse für den Erlös

  • Geldschale zur Übergabe vorsehen

  • Genügend Kleingeld zum Wechseln

  • Papier & Stift (Aufschreiben, was für wie viel Geld verkauft wurde)

  • Preisschilder für die Waren

  • Spiegel, falls z.B. Mützen anprobiert werden wollen

  • Plane bzw. Folie zum Schutz gegen Regen

  • Stühle für sich selbst

  • Laufwege prüfen

  • Verpflegung für den Tag! Ausreichend Essen+Trinken

  • Musik zur Unterhaltung

  • Sich vorher ungefähr überlegen, was man für welches Teil haben will

  • Nicht unter den Tisch handeln lassen (auch nicht von Flohmarktlern vor dem offiziellen Start 11:00 Uhr)

  • Vorher bei Kleinanzeigen etc. nachlesen, was einzelne Teile wert sind

  • Bei Elektronischen Geräten evtl. Batterien aufladen, damit die Kunden es ausprobieren können

  • Müllsack mitnehmen, damit es immer ordentlich aussieht

  • Sonnencreme bzw. Sonnenschirm, falls man im Spätsommer den ganzen Tag in der Sonne stehen muss

  • Jacke bzw. Pullover, damit man nicht friert

  • Um ein Verkehrschaos zu vermeiden und ggf. für Rettungswagen eine Durchfahrt möglich zu machen, bitten wir besonders die Anwohner die eigenen PKWs nicht am Straßenrand abzustellen.

 

Appell an alle Käufer/Besucher

  • Beachten Sie die StVO - Halten Sie sich an die Straßenverkehrsregeln
  • Parken sie keine Einfahrten oder Rettungswege zu

  • Behindern Sie nicht den Durchgangsverkehr.

Wenn bei Notfällen Rettungsfahrzeuge aufgrund von parkenden Autos nicht auf kürzestem Wege an den Einsatzort gelangen können, dann kann das im schlimmsten Fall Menschenleben kosten.
 
Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass Autos sowohl auf Haupt- als auch Neben- und Seitenstraßen nur so geparkt werden dürfen, dass eine problemlose Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist. Dies bedeutet gemäß § 12 StVO, dass das Halten und Parken an unübersichtlichen und engen Stellen verboten ist und dass in jedem Fall eine Restbreite der Fahrbahn von 3,05 Metern verbleiben muss.